Englisch Level 4 Prüfung
Mit der "Verordnung zur Einführung von Nachweisen von Sprachkenntnissen für Luftfahrer" vom 12. September 2008 wurden die ICAO-Standards am 24. September 2008 in deutsches Recht umgesetzt.
Die Paragrafen 125 und 125a der LuftPersV regeln den Nachweis über Sprachkenntnisse und die Anerkennung einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen.
Seit dem 01.01.2011 muss jeder Luftfahrer, welcher im Besitz eines AZF oder BZF1 ist, eine sogenannte Sprachprüfung nachweisen, wenn der Sprechfunk in englischer Sprache ausgeführt werden soll.
Es handelt sich hierbei um eine Verlängerungsprüfung für die Stufe 4 (Level 4).
E-Aviation verfügt über zugelassene Sprachprüfer (Prüfernummer: D-LT-0189) welche in der Lage sind Ihnen eine Verlängerungsprüfung abzunehmen.
Für Terminabsprache für Prüfungen oder weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Operation.
